Vorsorge

Die ÜSTRA gewährt ihren Beschäftigten eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung (bAV). Grundlage dafür ist der Tarifvertrag über die Altersversorgung und Entgeltumwandlung der Betriebsangehörigen der ÜSTRA vom 21.11.2002.


Vorsorgemodell

Soweit der Beschäftigungsbeginn vor dem 1.1.2002 liegt, erfolgt die Abwicklung der bAV über die VE. Die ausschließlich arbeitgeberfinanzierte beitragsorientierte Leistungszusage wird in Form der Bausteinrente gewährt. Der von der Höhe des vom Beschäftigten erzielten Entgelts abhängige Beitrag des Arbeitgebers wird Ihrem Beitragskonto gutgeschrieben und in Rentenbausteine, die sich altersabhängig verzinsen, umgerechnet. Die Summe der Rentenbausteine über die gesamte Beschäftigungszeit ergibt die Versorgungsleistung.


Versorgungsberechtigung

Mitarbeiter* der ÜSTRA sind versorgungsberechtigt, sofern sie am 1.1.2002 (Neuordnungsstichtag) bzw. bei einer späteren Begründung des Arbeitsverhältnisses zur ÜSTRA das 17. Lebensjahr vollendet haben und sie bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses zur ÜSTRA das 63. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für aktive und ehemalige Mitarbeiter der ÜSTRA, deren Arbeitsverhältnis bereits vor dem Neuordnungsstichtag begründet wurde, finden darüber hinaus Übergangsregelungen Anwendung.


Leistungsarten

Die ÜSTRA gewährt Versorgungsleistungen als Mitarbeiterrenten (Altersrenten, vorgezogene Altersrenten, Invalidenrenten) und Hinterbliebenenrenten.


Leistungsvoraussetzungen

Ein Anspruch auf Versorgungsleistung setzt die Erfüllung der Wartezeit voraus. Die Wartezeit ist erfüllt, wenn der Mitarbeiter bei Eintritt des Versorgungsfalles eine versorgungsfähige Dienstzeit von 5 Jahren zurückgelegt hat.


Berechnung der Versorgungsleistung

Die jährlichen Versorgungsleistungen bestimmen sich durch versicherungsmathematische Umrechnung des Versorgungsaufwandes in jährliche Rentenbausteine und deren Summierung über die versorgungsfähige Dienstzeit bis zum Eintritt des Versorgungsfalls.

Rentenbausteine errechnen sich dabei durch Multiplikation des jährlichen Versorgungsaufwandes mit dem für das jeweils erreichte Alter maßgeblichen Verrentungssatz. Der jährliche Versorgungsaufwand für die versorgungsfähige Dienstzeit beträgt pro Kalenderjahr 3,8% des für das jeweilige Kalenderjahr maßgeblichen versorgungsfähigen Einkommens. Für Teile des versorgungsfähigen Einkommens oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung erhöht sich der Versorgungsaufwand zusätzlich um 10,5%.


Übergangsregelungen

Aktive und ehemalige Mitarbeiter der ÜSTRA mit Beschäftigungsbeginn vor dem 1.1.2002 erhalten aufgrund der Ablösung des bis 31.12.2001 geltenden Gesamtversorgungsmodells eine Startgutschrift.


Unverfallbarkeit

Endet das Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versorgungsfalles, bleibt die Versorgungsanwartschaft aufrechterhalten, wenn der Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine versorgungsfähige Dienstzeit gemäß der geltenden Regelungen des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) hat.

Die Höhe der unverfallbaren Versorgungsanwartschaft wird aus den bis zum Ausscheiden erreichten Rentenbausteinen ermittelt.


Rentenanpassung

Die laufenden Versorgungsleistungen werden zu jedem nach Rentenbeginn folgenden 1. Juli um 1% des zuletzt gezahlten Rentenbetrages erhöht.


Insolvenzsicherung

Versorgungsansprüche sowie gesetzlich unverfallbare Versorgungsanwartschaften sind gegen die Folgen einer etwaigen Zahlungsunfähigkeit der ÜSTRA nach Maßgabe der jeweils gültigen Bestimmung des BetrAVG versichert.

Hierfür zahlt die ÜSTRA Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein a. G. als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung.


Beratung

Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, Fragen zur Betriebsrente der ÜSTRA in einem persönlichen Gespräch mit uns zu klären. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Beratungstermin. Rufen Sie uns einfach an.


* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde ausschließlich die männliche Form verwendet. Sie bezieht sich auf Personen aller Geschlechter gleichermaßen.

Kontakt

Versorgungseinrichtung der ÜSTRA e. V.
Am Hohen Ufer 6
30159 Hannover

Öffnungszeiten:
Mo. – Do.:   8.30 – 15.00 Uhr
Freitag:   8.30 – 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

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